Für die regelmäßigen Lerntherapien besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt eine Kostenübernahme als „Eingliederungshilfe“ gemäß SGB VIII, § 35a zu beantragen. Die Bedingungen sind,
dass
1. eine Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt
2. in diesem Zusammenhang eine seelische Behinderung droht
3. es Anzeichen für eine soziale Ausgliederung gibt.
Lernförderung ist eine Leistung, die zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, wenn
gewährt werden.