KostenüberNahme Jugendamt

Für die regelmäßigen Lerntherapien besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt eine Kostenübernahme als „Eingliederungshilfe“ gemäß SGB VIII, § 35a zu beantragen. Die Bedingungen sind, dass

    1. eine Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt
    2. in diesem Zusammenhang eine seelische Behinderung droht
    3. es Anzeichen für eine soziale Ausgliederung gibt.

Bildungs - und Teilhabepaket

Lernförderung ist eine Leistung, die zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört.

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, wenn 

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitlosengeld II oder Sozialgeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

gewährt werden.